Friedhof
Friedhofsgebührenordnung
Friedhofsordnung
Zu unserem Verantwortungsbereich gehört der Friedhof in Atzenhausen. Gemeinsam sind wir hier
mit dem Pfarramt Obernjesa und dem Kirchenkreisamt Göttingen-Münden tätig.
Für eine Trauerfeier steht die Friedhofskapelle Atzenhausen nur eingeschränkt zur Verfügung (Sanierungsbedarf). Die Friedhofskapelle ist in Trägerschaft der Gemeinde Rosdorf.
Die Nutzung der Kapelle unterliegt der Friedhofssatzung der Gemeinde Rosdorf.
Die St. Petrikirche Atzenhausen kann für Trauerfeiern gemietet werden. Die Benutzungsgebühr beträgt z.Zt. 150,00 €
Am Anfang s.o. finden Sie durch Anklicken die Friedhofsgebührenordnung sowie die Friedhofsordnung Hier sind sämtliche Gebühren für die Nutzungsrechte der verschiedenen Grabstätten vermerkt.
mit dem Pfarramt Obernjesa und dem Kirchenkreisamt Göttingen-Münden tätig.
Für eine Trauerfeier steht die Friedhofskapelle Atzenhausen nur eingeschränkt zur Verfügung (Sanierungsbedarf). Die Friedhofskapelle ist in Trägerschaft der Gemeinde Rosdorf.
Die Nutzung der Kapelle unterliegt der Friedhofssatzung der Gemeinde Rosdorf.
Die St. Petrikirche Atzenhausen kann für Trauerfeiern gemietet werden. Die Benutzungsgebühr beträgt z.Zt. 150,00 €
Am Anfang s.o. finden Sie durch Anklicken die Friedhofsgebührenordnung sowie die Friedhofsordnung Hier sind sämtliche Gebühren für die Nutzungsrechte der verschiedenen Grabstätten vermerkt.
Die Entsorgung der Kompost-Abfälle wurde bisher in dem dafür vorgesehenen Drahtgeflecht vorgenommen. Zwei grüne Komposttonnen sind zur Verfügung gestellt.
Bitte entsorgen Sie hier ausschließlich kompostierbare Abfälle und nur noch in diese Tonnen.
Bitte entsorgen Sie hier ausschließlich kompostierbare Abfälle und nur noch in diese Tonnen.